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Bodenrichtwerte 2024

| Gemeinde Ensdorf | Bekanntmachung, Gemeinde

Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 für die Gemeinde Ensdorf

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat in der Sitzung am 16.05.2024 gem. § 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGaV die Bodenrichtwerte für den Landkreis Amberg-Sulzbach zum 01.01.2024 ermittelt. 

Der Auszug aus der Liste der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Ensdorf liegt in der Zeit vom 18.06.2024 bis 18.07.2024 im Rathaus Ensdorf, Einwohnermeldeamt, kostenlos zur Einsichtnahme auf.

Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, (Tel. 09621 / 39-355, -520 oder -354) oder per E-Mail: gutachterausschuss@amberg-sulzbach.de 

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass Auskünfte zu den Bodenrichtwerten gebührenpflichtig sind.