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Bekanntmachung: Bodenrichtwerte

| Gemeinde Ensdorf | Gemeinde

Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 für die Gemeinde Ensdorf

Der Gutachterauschuss für Grundstückswerte hat in der Sitzung am 31.05.2022 gem. § 196 BauGB i.v.m. § 12 BayGaV die Bodenrichtwerte für den Landkreis Amberg-Sulzbach zum 01.01.2022 ermittelt.

Der Auszug aus der Liste der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Ensdorf liegt in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.07.2022 im Rathaus Ensdorf, Einwohnermeldeamt, kostenlos zur Einsichtnahme aus.

Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landratsamt Amberg-Sulzbach, Zimmer 3.1.32, Gebäude 3, Telefon 09621/39-355, -39-520, oder 39-354, E-Mail: gutachterausschuss (at) amberg-sulzbach (dot) de.

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass Auskünfte zu den Bodenrichtwerten gebührenpflichtig sind.

Gemeinde Ensdorf