Bekanntmachung: Abwasser aus der Kläranlage Hirschwald
| Gemeinde Ensdorf | Bekanntmachung, Gemeinde
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat der Gemeinde Ensdorf die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (§ 15 des Wasserhaushaltsgesetzes) für das im Betreff genannte Vorhaben erteilt.
Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides und der Pläne liegt in der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 31.01.2025 im Rathaus Ensdorf (barrierefrei), Hauptstraße 4, 92266 Ensdorf, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) zur Einsicht aus. Zusätzlich wird das Vorhaben auch im Internet bekanntgemacht. Die Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Gemeinde Ensdorf unter folgender Internetadresse http://www.ensdorf.de unter der Rubrik Bekanntmachungen einzusehen.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.
Ensdorf, den 17.12.2024
Hans Ram
1. Bürgermeister